Eine Tiefenanalyse des Biomasse-Pakets und der EEG 2023-Änderungen
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Navigieren in Deutschlands Bioenergiewende: Eine Tiefenanalyse des Biomasse-Pakets und der EEG 2023-Änderungen Executive Summary Das jüngst verabschiedete Biomasse-Paket in Deutschland stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Rolle von Biogasanlagen im Rahmen der Energiewende neu zu definieren. Offiziell als „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ bekannt, zielt es darauf ab, bestehende Anlagen flexibler zu gestalten und die Planungssicherheit für Betreiber zu erhöhen, insbesondere für jene mit Wärmenetzanschluss [User Query]. Die Kernziele umfassen die Stärkung der Systemdienlichkeit von Biogas zur Komplementierung fluktuierender erneuerbarer Energien sowie die Sicherstellung der Wärmeversorgung in ländlichen Regionen. Das Paket, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat , beinhaltet eine deutliche Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2025 und 2026, eine Verlängerung der Förderdauer auf zwölf Jahre und eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags auf 100 Euro pro Kilowatt und Jahr. Zudem werden Anreize für eine bedarfsgerechte Stromproduktion durch die Begrenzung der förderfähigen Betriebsviertelstunden und die Nichtförderung bei sehr niedrigen Spotmarktpreisen gesetzt. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Absenkung des Maisanteils im Substrat, der sogenannte Maisdeckel, zur Förderung nachhaltigerer Rohstoffe. Trotz dieser Anpassungen wird das Biomasse-Paket von der Branche mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Während die erhöhten Volumina und die längere Förderdauer grundsätzlich begrüßt werden, äußert sich erhebliche Kritik an den neuen Vergütungsregeln, insbesondere der Umstellung auf Betriebsviertelstunden und den damit verbundenen hohen Flexibilitätsanforderungen. Diese könnten die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen beeinträchtigen und erfordern erhebliche Investitionen in technische Aufrüstung und Gasspeicherkapazitäten. Eine zentrale Herausforderung bleibt die ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Diese Verzögerung führt zu erheblicher Investitionsunsicherheit und hatte bereits zur Folge, dass die Ausschreibung vom 1. April 2025 noch nach der alten Rechtslage durchgeführt werden musste. Die Branche fordert daher dringend eine schnelle EU-Genehmigung und darüber hinaus ein "Biomassepaket 2.0" mit weitergehenden Anpassungen, wie einem höheren Flexibilitätszuschlag und einem "Strommengenmodell" statt fester Betriebsstunden. Ohne eine klare, langfristige Biomassestrategie drohen ab 2027 weitere Anlagen vom Netz zu gehen, was die Ziele der Energiewende gefährden könnte.
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